AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version 08.04.2019)
1. Allgemeines
Der gebuchte Ballonplatz berechtigt zur Teilnahme an einer Ballonfahrt.
Kinder und Jugendliche Fahrgäste unter 18 Jahre bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Ballonfahren ist eine aktive Sportteilnahme. Der Fahrgast wird aktiv in den Aufbau und Abbau des Heißluftballons einbezogen und bekommt somit den Einblick in den Ballonsport.
2. Mitfahrmöglichkeit
Wir fahren in Heißluftballonen mit Körben bis 4 Insassen (1 Pilot und 3 Passagiere).
Gestartet wird in der Regel von zentral gelegenen Orten unter Beachtung der Windverhältnisse.
3. Termin und Ort
Der Fahrgast erhält ein Terminangebot, sobald die Ballonfahrt geplant ist bzw. ansteht. Kann der Fahrgast diesen Termin nicht wahrnehmen, erhält er noch zwei weitere Terminangebote durch die FSG. Nach drei erfolglosen Terminangeboten hat sich der Fahrgast zwecks neuer Terminvereinbarung mit der FSG in Verbindung zu setzen.
Termin und Ort der Fahrt im Rahmen der Ballonfahrt werden mit dem Fahrgast in der Regel einige Tage vorher telefonisch vereinbart. Da die Ballonfahrt stark von aktuellen Wetterbedingungen abhängt und um unnötige Anfahrten zu ersparen, erfolgt ca. 2-4 Stunden vor dem vereinbarten Termin die endgültige Entscheidung über die Durchführung der Ballonfahrt,
Bestehen am vereinbarten Startort keine sicheren Bedingungen kann der Pilot den Startaufbau jederzeit abbrechen. Ein Anspruch des Fahrgastes auf Ersatz entstandener Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) besteht nicht.
4. Fahrtdauer
Die Gesamtdauer der Ballonfahrt vom Treffen bis zum Verabschieden kann 4-5 Stunden dauern. In Abhängigkeit von den Landebedingungen dauert die eigentliche Ballonfahrt ca. 1 +/- 15 Minuten. Eine vorzeitige Landung aus Sicherheitserwägungen (Wetterverschlechterung, ungünstige spätere Landebedingungen, technische Probleme an Bord o.ä.) kann jederzeit durch den Piloten erfolgen.
5. Gültigkeit des Ballonplatzes
Der gebuchte Ballonplatz der Ballonfahrt ist drei Kalenderjahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres des Erwerbs des Ballonplatzes gültig.
Innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer kann der gebuchte Ballonplatz bei Nichtinanspruchnahme zurückgeben werden. Macht der Fahrgast hiervon Gebrauch, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 20% des gezahlten Fahrpreises in Abzug gebracht und der Restbetrag zurückerstattet.
6. Erlöschen des Ballonplatzes
Der Ballonplatz erlischt unter folgenden Bedingungen:
- nach Ablauf der 3-jährigen Gültigkeitsdauer,
- bei unentschuldigtem Nichterscheinen am vereinbarten Startort der Ballonfahrt,
- bei dreimaliger Absage von bereits vereinbarten Terminen innerhalb eines Zeitraumes von 48 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin unabhängig vom Grund der Absage,
- bei Erscheinen des Fahrgastes zum Termin unter erkennbarer Alkohol- und Drogeneinwirkung oder schuldhafter anderer die Sicherheit beeinträchtigender Konstitution,
- bei notwendigem Ausschluss des Fahrgastes von der Ballonfahrt aufgrund Widersetzens gegen Weisungen des Piloten durch den Fahrgast.
7. Geltungsdauer der AGB
Es gilt die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Ballonplatzes gültige Fassung der AGB.
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